Selbstverpflichtung und Kindeswohlgefährdung
Laut § 8a SGB VIII sind die Mitarbeiter der Casa dazu verpflichtet, bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Gefährdung des Wohls eines Kindes, diesem nachzugehen und bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine insoweit erfahrene Fachkraft von Pro Familia hinzuzuziehen. Die Eltern sowie ggf. das Kind werden in den Prozess mit einbezogen, sofern dem Kind keine akute Gefahr dadurch droht.
Die Casa KiTaNa gGmbH hat eine freiwillige Selbstverpflichtung für ihre haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden zur Prävention physischer, sexueller und emotionaler Übergriffe gegenüber den uns anvertrauten Menschen erarbeitet.
Die ausführliche Selbstverpflichtung finden Sie hier.